Über den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E

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Über den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E

„Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht"

Eine Einschätzung von Thomas Weiler, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz, zum Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E

„Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht: Das Ziel des Gesetzesentwurfs, die Absenkung der zu hohen Baustandards zu erleichtern und Bauen - gerade für Familien - wieder bezahlbar zu machen, unterstützen wir. Aber in der bisherigen Fassung kann das Gesetz diese Ziele
nicht erreichen. Dazu enthält der Gesetzentwurf zu viele handwerkliche Fehler. Bauunternehmer werden notgedrungen weiter auf Nummer sicher gehen und nach den anerkannten Regeln der Technik bauen müssen. Um das gesetzte Ziel zu erreichen, muss der Gesetzesentwurf durch die neue Bundesregierung deutlich nachgebessert und präzisiert werden. Das war und ist leider nicht der große Wurf.“ 


Mainz, 06.12.2024

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